Arbeitsrecht
Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber in:
- Kündigungsschutz: Kündigungsschutzklagen, Aufhebungsverträge, Abfindungen.
- Arbeitsvertragsgestaltung: Befristung, Teilzeit, Ausarbeitung von Arbeitsverträgen.
- Lohn- und Urlaubsansprüche: Durchsetzung rückständiger Forderungen.
- Mobbing und Datenschutz: Schutz vor ungerechtfertigter Behandlung am Arbeitsplatz.
Frau Rechtsanwältin Peters hat während ihres Referendariats Mandanten des Arbeitgeberverbands vor Gericht vertreten und dabei beide Seiten einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung kennengelernt.
Dabei ist es wichtig, die gegenseitigen arbeitsrechtlichen Verpflichtungen und die daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen zu kennen, um Ihnen schnell zu dem gewünschten Ziel zu verhelfen. Der weitaus größte Teil aller arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen wird bereits im ersten Termin verglichen. Hier heißt es aufzupassen.
Wir bieten zudem auch eine umfassende Betreuung von Firmen in allen Fragen des Arbeitsrechts und zugehöriger Angelegenheiten.