Familien- und Erbrecht
Im Familienrecht regeln wir:
- Ehescheidung: Scheidungsfolgenvereinbarungen, Zugewinnausgleich, Unterhalt.
- Sorgerecht und Umgang: elterliche Sorge, Umgangsregelungen.
- Partnerschafts- und Trennungsvereinbarungen.
Herr Rechtsanwalt Jürgen Hauk blickt auf eine langjährige Tätigkeit als Notar, die er mit Erreichen der Altersgrenze beenden musste, zurück. Seine Erfahrung setzt er weiter als Fachmann fürs Familienrecht ebenso ein wie im Erb- und Gesellschaftsrecht.
Er steht Ihnen in allen Fragen des Zivilrechts zur Verfügung und wird dafür sorgen, dass Sie die Ihnen zustehenden Ansprüche auch zugesprochen werden.
Im Erbrecht stehen wir Ihnen bei:
- Testament und Erbvertrag: Gestaltung, Beratung.
- Erbfolge: gesetzliche vs. gewillkürte Erbfolge, Pflichtteilsansprüche.
- Erbauseinandersetzung: Auseinandersetzungsverträge, Vermächtnisse.